Zweiflügeliges Element
Zargenkonstruktion mit einem oder zwei feststehenden Seitenteilen, ggf. zusätzlich mit Oberlicht.
Der Haupftflügel der beiden Türen wird Gehflügel- und der zweite Flügel Bedarfsflügel genannt. Der Bedarfsflügel ist umgefälzt, in Ihm befinden sich zwei Kantenriegel, die die Tür fixieren. Die Kantenriegel können bei Bedarf entriegelt werden und somit kann auch die zweite Tür geöffnet werden.